Sprachstandserhebungen
von Michaela Bergmann
Sprachstandserhebungen
Ab dem Jahr 2025 werden in Bayern verbindliche Sprachstandserhebungen für Kinder im Kindergartenalter und vor der Einschulung durchgeführt. Ziel dieser Maßnahme ist es, sicherzustellen, dass jedes Kind mit ausreichenden Deutschkenntnissen in die Schule startet. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen, die Sie als Eltern kennen sollten.
Warum werden Sprachstandserhebungen durchgeführt?
Die Beherrschung der deutschen Sprache ist eine wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche Schullaufbahn. Die bayerische Staatsregierung hat daher ein zweistufiges Verfahren eingeführt, um frühzeitig Sprachförderbedarf zu erkennen und gezielt zu unterstützen.
So läuft die Sprachstandserhebung ab:
- Sprachstandserhebung im Kindergarten
- Wann? In der ersten Hälfte des vorletzten Kindergartenjahres, spätestens bis zum 31. Januar.
- Wo? In allen staatlich geförderten Kindertageseinrichtungen.
- Wie? Mittels standardisierter Testverfahren wird die Sprachentwicklung und das Sprachverhalten der Kinder festgestellt.
- Ziel: Frühzeitige Feststellung von Sprachförderbedarf.
- Sprachscreening durch die Grundschule
- Wann? Eineinhalb Jahre vor der Einschulung, erstmals im März 2025.
- Wo? An der zuständigen Grundschule.
- Wie? Mithilfe des neuen Tests „Bayerisches Sprachscreening des individuellen Sprachförderbedarfs – BASIS“.
- Hinweis: Kinder können von diesem Screening befreit werden, wenn eine entsprechende Bescheinigung bei der Grundschule eingereicht wird.
Was passiert bei Sprachförderbedarf?
- Verpflichtender Kitabesuch: Wenn ein Förderbedarf festgestellt wird, ist der Besuch einer staatlich geförderten Kindertageseinrichtung mit integriertem Vorkurs Deutsch verpflichtend.
- Mögliche Zurückstellung der Einschulung: Sollte bei der Anmeldung in der Schule weiterhin ein Sprachförderbedarf bestehen, kann die Einschulung um ein Jahr verschoben werden. In diesem Fall muss das Kind weiterhin eine entsprechende Sprachförderung erhalten.
Was müssen Eltern tun?
Nachdem die Kinder in ihrer Kindertageseinrichtung getestet wurden und diesen Test bestanden haben, erhalten die Eltern eine entsprechende Bescheinigung. Diese Bescheinigung kann anschließend bei der zuständigen Grundschule eingereicht werden.
Die Grundschule lädt alle Kinder im Alter von vier bis fünf Jahren zum Sprachscreening ein, deren Eltern keine Bescheinigung über eine positive Testung im Kindergarten vorgelegt haben.
Die ersten Tests sind für März 2025 geplant.
Warum sind diese Maßnahmen wichtig?
Die Sprachstandserhebungen sollen sicherstellen, dass jedes Kind gleiche Chancen auf Bildung und eine erfolgreiche Schullaufbahn erhält. Kinder mit Sprachdefiziten können so frühzeitig unterstützt werden, um späteren Schwierigkeiten vorzubeugen.
Haben Sie Fragen? Wenden Sie sich an Ihre Kindertageseinrichtung oder Grundschule. Sie unterstützen Sie gerne bei diesem wichtigen Schritt in der Entwicklung Ihres Kindes!